TRBS 1203 – Kompakte Zusammenfassung

Technische Regeln für Betriebssicherheit · Zur Prüfung befähigte Personen
Ausgabe März 2019 · GMBl 2019 S. 262 · zuletzt geändert 2022

Inhalt auf einen Blick

  1. Was ist die TRBS 1203 & für wen gilt sie?
  2. Die 3 Säulen der Befähigung
  3. Allgemeine Anforderungen (Abschnitt 2)
  4. Berufsausbildung – was zählt?
  5. Berufserfahrung – was muss man kennen?
  6. Zeitnahe berufliche Tätigkeit
  7. Spezielle Arbeitsmittel (Abschnitt 3)
  8. Prüfsachverständige (Abschnitt 4)
  9. Pflichten des Arbeitgebers
  10. Praxis-Check für dich als Hüpfburg-Prüfer

1. Was ist die TRBS 1203 & für wen gilt sie?

Die TRBS 1203 konkretisiert § 2 Absatz 6 BetrSichV. Sie beschreibt, welche Anforderungen eine Person erfüllen muss, um als „zur Prüfung befähigte Person" Arbeitsmittel nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV prüfen zu dürfen.

WasWer / Wofür
Rechtliche Grundlage§ 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
ZielgruppePersonen, die Arbeitsmittel prüfen sollen (= du für Hüpfburgen)
AufbauAbschnitt 2 = allgemein · Abschnitt 3 = spezielle Arbeitsmittel · Abschnitt 4 = Anhang-3-BetrSichV-Arbeitsmittel
StatusVermutungswirkung: Wer die TRBS einhält, erfüllt die Anforderungen der Verordnung
Wichtig: Die TRBS 1203 ist keine Verordnung, sondern eine technische Regel. Du kannst also auch einen anderen Weg wählen – musst aber mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen.

2. Die 3 Säulen der Befähigung

Eine zur Prüfung befähigte Person erwirbt die notwendigen Kenntnisse durch drei kombinierte Voraussetzungen:

1 Berufsausbildung

Einschlägige technische Ausbildung oder Studium

2 Berufserfahrung

Praktische Erfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln

3 Zeitnahe Tätigkeit

Aktuell im Prüfbereich tätig + regelmäßige Weiterbildung

Merke: Alle drei Säulen müssen zusammen erfüllt sein. Es reicht nicht, nur eine Ausbildung zu haben – ohne Erfahrung und aktuelle Tätigkeit fehlt die Qualifikation.

3. Allgemeine Anforderungen (Abschnitt 2)

Was die befähigte Person leisten muss

Nr.Fähigkeit
1Abweichungen zwischen Ist- und Sollzustand erkennen, bewerten und dokumentieren
2Gefährdungen beurteilen, die beim Einsatz des Arbeitsmittels auftreten
3Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen kennen (aus Gefährdungsbeurteilung)
4Beurteilen können, ob die Prüfverfahren für die Prüfaufgabe geeignet sind
5Die Prüfverfahren anwenden können
6Alle Schutzmaßnahmen zur sicheren Durchführung kennen

Umfassende Prüfungen – Teamarbeit erlaubt

Wenn eine Prüfung z. B. sowohl elektrische als auch hydraulische Kenntnisse erfordert, kann sich eine befähigte Person auf Prüfergebnisse weiterer qualifizierter Personen stützen. Mehrere Personen mit klar abgegrenzten Aufgaben sind ebenfalls möglich.

4. Berufsausbildung – was zählt?

Die befähigte Person muss eine für die Prüfaufgabe einschlägige technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine andere technische Qualifikation verfügen, die sie für die Prüfaufgabe befähigt.

Als Berufsausbildung giltNachweis
Abgeschlossene technische Berufsausbildung (z. B. Elektriker)Gesellenbrief / Abschlusszeugnis
Abgeschlossenes technisches StudiumBachelor-/Master-/Diplomurkunde
Vergleichbare technische QualifikationNachweis über Qualifikationsprüfung
Für dich: Deine abgeschlossene Elektriker-Ausbildung ist eine einschlägige technische Berufsausbildung. Damit erfüllst du Säule 1 der TRBS 1203.

5. Berufserfahrung – was muss man kennen?

Praktische Erfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum. Die Person muss u. a. vertraut sein mit:

Nr.Kenntnisse
1Vorschriftsmäßige Montage/Installation & sichere Funktion des Arbeitsmittels (insbesondere Schutzeinrichtungen)
2Schäden verursachende Einflüsse beim Gebrauch
3Typische Schäden und daraus resultierende Gefährdungen für Beschäftigte
4Außergewöhnliche Ereignisse mit schädigender Auswirkung
5Erfahrungswerte aus der Prüfung vergleichbarer Arbeitsmittel
Für dich: Als Betreiber von Hupfgaudi kennst du Aufbau, Funktion, typische Schäden (Risse, Nähte, Verschleiß) und die Gefahren aufblasbarer Spielgeräte aus der täglichen Praxis. Säule 2 erfüllt.

6. Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Was bedeutet „zeitnah"?

Erforderliche Kenntnisse zum Stand der Technik

Nr.Die Person muss können
1Den Istzustand des Arbeitsmittels ermitteln
2Istzustand mit dem Sollzustand (vom Arbeitgeber festgelegt) vergleichen
3Die Abweichung zwischen Ist und Soll bewerten
Für dich: Du betreibst Hupfgaudi aktiv, führst Aufbauten und Prüfungen praktisch durch und kannst deine Kenntnisse durch Studium der EN 14960-1:2019 regelmäßig aktualisieren. Säule 3 erfüllt.

7. Spezielle Arbeitsmittel (Abschnitt 3)

Für bestimmte Arbeitsmittel gelten zusätzliche Anforderungen. Relevant bei Hüpfburgen ist vor allem Abschnitt 3.1 (elektrische Komponenten, wegen Gebläse).

3.1 Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten

SäuleAnforderung
BerufsausbildungElektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektroniker, Systemelektroniker) oder Studium der Elektrotechnik oder vergleichbare Qualifikation
BerufserfahrungMindestens 1 Jahr praktische Erfahrung mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung elektrischer Arbeitsmittel
Zeitnahe TätigkeitReparatur, Service, Wartung, Prüfung oder Instandsetzung elektrischer Geräte/Betriebsmittel
WeiterbildungFachspezifische Schulungen oder Erfahrungsaustausch (auch innerbetrieblich möglich)

Perfekt für dich!

Als ausgebildeter Elektriker mit Erfahrung an elektrischen Betriebsmitteln erfüllst du automatisch die Zusatzanforderungen nach 3.1. Das ist für das Gebläse deiner Hüpfburgen mit elektrischem Anschluss besonders wertvoll.

3.2 Arbeitsmittel mit hydraulischen Komponenten

3.3 Personenaufnahmemittel zum Heben mit Kranen

8. Prüfsachverständige (Abschnitt 4)

Für Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV gelten deutlich höhere Anforderungen. Für dich nicht relevant, aber zum Überblick:

BereichAusbildungErfahrung
4.1 KraneIngenieur/vergleichbarMind. 3 Jahre, davon ½ Jahr bei Prüfsachverständigen
4.2 FlüssiggasanlagenAnlagenmechaniker o. ä.Mind. 1 Jahr
4.3 VeranstaltungstechnikIngenieur/vergleichbarMind. 3 Jahre, davon ½ Jahr bei Prüfsachverständigen
Weiterbildung Prüfsachverständige: Alle 3 Jahre Teilnahme an fachlichen Weiterbildungen oder Erfahrungsaustauschen zum aktuellen Stand der Technik. Hüpfburgen fallen nicht unter Anhang 3 BetrSichV – daher ist Abschnitt 4 für dich nicht relevant.

9. Pflichten des Arbeitgebers

Wichtig für dich – wenn du fremde Hüpfburgen prüfst, ist der Auftraggeber der Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV. Wenn du eigene Geräte prüfst, bist du selbst „Arbeitgeber".

Nr.Pflicht
1Ermitteln & festlegen, welche Voraussetzungen die befähigte Person erfüllen muss
2Sicherstellen, dass die Befähigung der Schwierigkeit/Komplexität der Prüfaufgabe angemessen ist
3Sicherstellen, dass die Person dem Stand der Technik entsprechend prüft
4Gewährleisten, dass das Arbeitsmittel als Ganzes geprüft wird (auch bei mehreren Prüfern)
5Bei externen Prüfern: Verantwortung für die Qualifikation bleibt beim Arbeitgeber
Nachweis-Tipp: Bei der Beauftragung können externe Nachweise (Zertifikate, Lehrgangsbescheinigungen) die gesicherte Einhaltung der Anforderungen bestätigen. Ein ISO 17024-Zertifikat ist dabei besonders stark.

10. Praxis-Check für dich als Hüpfburg-Prüfer

So erfüllst du die TRBS 1203 für Hüpfburg-Prüfungen

SäuleDein NachweisStatus
Berufsausbildung Abgeschlossene Elektriker-Ausbildung (Gesellenbrief) Erfüllt
Berufserfahrung Aktiver Betrieb Hupfgaudi Vilshofen, tägliche Praxis mit Hüpfburgen Erfüllt
Zeitnahe Tätigkeit Laufender Verleihbetrieb + Studium der EN 14960-1:2019 & TRBS 1203 Erfüllt
Elektro-Komponente (3.1) Elektriker-Ausbildung deckt Gebläse-Prüfung ab Erfüllt

Was du dokumentieren solltest

  1. Gesellenbrief / Ausbildungszeugnis als Elektriker (kopieren, ablegen)
  2. Gewerbeanmeldung Hupfgaudi als Nachweis der zeitnahen Tätigkeit
  3. Kaufbeleg der EN 14960-1:2019 sowie die TRBS 1203 als Weiterbildungsnachweis
  4. Prüfprotokolle aller durchgeführten Inspektionen (eigene und fremde Geräte)
  5. Fortbildungen dokumentieren (Seminare, Eigenstudium, Fachliteratur)

Was zu beachten ist

Wichtiger Hinweis: Die Verantwortung für die korrekte Einhaltung liegt bei dir selbst (eigene Geräte) oder beim Auftraggeber (fremde Geräte). Prüfungen müssen zuverlässig und sorgfältig nach Stand der Technik erfolgen – Fehler können haftungsrechtlich relevant werden.

Gute Kombination für maximale Rechtssicherheit

A TRBS 1203

Erfüllt allgemeine Anforderungen der BetrSichV

B EN 14960-1:2019

Hüpfburg-spezifisches Fachwissen

C Prüfprotokolle

Systematische Dokumentation jeder Prüfung